Detektei-Detektiv Köln Arbeitsrecht - Mitarbeiter beobachten
Sofern Sie einen begründeten Verdacht haben, dass einer Ihrer Angestellten / Arbeiter ein arbeitsrechtliches Vergehen begangen hat können wir für Sie diesen Mitarbeiter beobachten. Um einem notorischen Blaumacher kündigen zu können benötigen Sie unter Umständen gerichtsverwertbare Beweise, die Sie durch eine gezielte Observation erhalten.
Das Detektei-Know-how der Detektei HIRSCH® GmbH - Unternehmensbereich Detektei Köln - sichert Ihnen eine spezifisch und zugeschnittene Recherche oder Observation für Ihre effiziente und gerichtsverwertbare Beweissicherung bzw. Beweisbeschaffung zu. Hier in der virtuellen Detektei-Köln erfahren Sie mehr zu unserem national- und international agierendem Observations- und Ermittlungsdienst.
Sie vermuten, dass Ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, ein notorischer ?Blaumacher? ist und somit Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betreibt? Die Agentur Detektive HIRSCH ® GmbH führt für Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht Observationen und Ermittlungen aus, zum Beispiel auch bei Verdacht auf Spesenmanipulation oder Abrechnungsmanipulation. Wir werden aber auch für Arbeitnehmer tätig, beispielsweise wenn Ihnen zwar betriebsbedingt wegen Auflösung der Firma gekündigt wurde aber der Verdacht besteht, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber seinen Geschäftsbetrieb weiterführt und Ihren Arbeitsplatz neu besetzt hat.
Wir stehen Ihnen für Fragen im Arbeitsrecht zur Verfügung und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen wie wir für Sie Belege für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter, beispielsweise durch eine gezielte Beobachtung, erlangen können. Einen Mitarbeiter beobachten zu lassen kann einerseits Missstände, wie zum Beispiel Abrechnungsmissbrauch, Krankenscheinbetrug, unerlaubte Nebentätigkeit, Mitarbeiterdiebstahl etc., zu Tage fördern andererseits Schwachstellen in Ihrem Unternehmen, bei der Kontrolle von Arbeitszeiten, der Sicherung von Lagerbeständen oder Waren, usw. aufdecken. Des Weiteren können so Mitarbeiter die Ihrem Unternehmen Schaden zufügen durch gerichtliche Schritte belangt werden und somit ein Exempel auch für andere Mitarbeiter statuiert werden. Nehmen Sie mit uns telefonisch, via E-Mail oder über unser Kontaktformular Verbindung auf. Unsere Einsatzleiter beraten Sie gerne, wenn auch Sie Ihre Mitarbeiter beobachten lassen möchten.
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